RUF event>concept

Hauptstraße 16
85376 Hetzenhausen
Germany

office +49 8165 9993880
fax +49 8165 9993881

info@ruf-eventconcept.com
www.ruf-eventconcept.com

RUF event>concept

agb


Die Teilnahme an den von RUF event-concept durchgeführten Veranstaltungen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

Der Teilnahmevertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung von RUF event-concept zustande.
a) Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen,
- für die der Teilnahmepreis an RUF event-concept entrichtet wurde
Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er
- den Anforderungen der Veranstaltung physisch sowie psychisch gewachsen ist
- bei Fahrprogrammen an keiner, die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Krankheit leidet und zum Zeitpunkt der Anmeldung im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis ist.
b) Er verpflichtet sich vor der Durchführung der Veranstaltung / Reise / Fahrprogamme
- wenn es für die Veranstaltung notwendig ist, auf eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis hinzuweisen und eine Kopie der Fahrerlaubnis (ggf. internationaler Führerschein) und Reisepass an RUF event-concept zu übersenden sowie in der Zeit von einem Tag vor Beginn des Fahrerlehrgangs und während des Fahrerlehrgangs absolut keinen Alkohol und keine Drogen zu sich zu nehmen. Die Einnahme von Medikamenten ist nur erlaubt, sofern sie die Fahrtüchtigkeit und die körperliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

c) Der Teilnehmer ist für das Einhalten der gültigen Visa-, Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften für das zu bereisende Land in vollem Umfang selbst verantwortlich.

d) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, wenn nicht anders vereinbart, dass er für die An- und Abreise selbst verantwortlich ist.

e) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich genau an die Weisungen und Instruktionen von RUF event-concept bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu halten. Handelt der Teilnehmer dieser Pflicht zu wider, ist der Veranstalter nach einer Abmahnung berechtigt, ihn mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf volle oder anteilige Rückzahlung der Teilnehmergebühr.

f) Bei Anmeldung sind 100 % des Teilnahmepreises für die Leistung von RUF event-concept zur Zahlung fällig. Bei nach Vertragsabschluss entstehenden wesentlichen Kostenerhöhungen durch  Währungsschwankungen, behalten wir uns das Recht vor, diese an unseren Vertragspartner bzw. Teilnehmer weiterzugeben, wenn zwischen Vertragsabschluss und erbringen der Leistung mehr als 12 Wochen liegen.
 
g) RUF event-concept behält sich vor, die Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigten Gründen ggf. zu verschieben oder abzusagen. In diesem Falle besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt, Unwetter, Krankheit des Inhabers von RUF event-concept oder des Fahrtrainers, o. ä. die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Ein weiterer Grund für eine Kursabsage ist ebenfalls das nicht Erreichen der geforderten Teilnehmerzahl für einen ausgeschriebenen Kurs.

h) Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden, die ihm aufgund der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen können, gegenüber RUF event-concept, den Instruktoren, dem Eigentümer/Besitzer der Fahrzeuge, deren Halter oder Hersteller sowie sonstigen Dritten, welche unmittelbar oder mittelbar an der Veranstaltung beteiligt sind, soweit eine Schadenszufügung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der vorbezeichneten Personen bzw. der für sie oder in ihrem Auftrag Handelnden beruht.

i) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei Fahrprogrammen für das Einsatzfahrzeug keine Vollkaskoversicherung oder Fahrzeugteilversicherung besteht.

j) Der Teilnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.
Tritt er zurück, so werden folgende Stornogebühren berechnet:
- 10% des voraussichtlichen Preises bei Rücktritt bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
- 75% des voraussichtlichen Preises bei Rücktritt bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
- 100% des voraussichtlichen Preises bei noch kurzfristigerem Rücktritt

Die Stornogebühr fällt nicht an, wenn der Veranstalter den Rücktritt zu vertreten hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Für die Fristeinhaltung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Veranstalter an.
RUF event-concept kann eine Veranstaltung abbrechen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet unserer Weisungen den Ablauf wiederholt stört und dadurch eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer entsteht. Hier besteht seitens der Teilnehmer kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung. Ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn der angemeldete Teilnehmer aufgrund von Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit den Kurs nicht fortführen kann.  

Der Teilnehmer haftet in voller Höhe für von ihm fahrlässig oder mutwillig herbeigeführten Schäden an Trainingsfahrzeugen sowie an sonstigen Einrichtungen und Dingen des Veranstalters und an der Veranstaltung beteiligter Dritter. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird auf den Betrag von € 2.500,00 je Teilnehmer begrenzt. Technische Schäden gehen zu Lasten des Vermieters, sofern dem Fahrer keine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

Sitz von RUF event-concept ist 85375 Neufahrn bei Freising. Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen der Vertragsgrundlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
« zurück  .  Seitenanfang